Spendenkonto

Unser Spendenkonto

Wir sind ein gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein und können Spenden annehmen und Spendenquittungen ausstellen.

Eine Spendenbescheinigung ist ab einem Spendenbetrag von 300 EUR erforderlich, ansonsten reicht der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV, geändert durch das „Jahressteuergesetz 2020“ vom 21.12.2020). Im Einzelfall kann auf besonderem Wunsch auch bei einem Betrag unter 300 EUR eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Unser Spendenkonto

Retriever in Not e.V.
Verwendungszweck: Spende

Volksbank Hellweg eG

DE65 4146 0116 3051 2568 01

BIC: GENODEM1SOE